Reiseveranstalter FTI mit Ägypten Urlaub Sorglos-Garantie

Aufstände in Ägypten verunsichern die Reisenden

Neben der kanarischen Inselgruppe gehört Ägypten zu den wenigen Zielen der Mittelstrecke, die auch in den Wintermonaten beständig warme Temperaturen versprechen, die zum Baden und relaxen am Strand einladen. Besonders zu Zeiten der deutschen Weihnachts- und Osterferien war Ägypten bislang eins der beliebtesten Flugziele. Dies hat sich in der letzten Zeit jedoch ins Gegenteil verkehrt. Die gesamte Tourismus-Branche am Roten Meer steht kurz vor dem Kollaps.

Seit dem Sturz des Präsidenten Mursi beherrschen Unruhen und gewaltsame Aufstände der Moslem-Brüder große Teile des Landes. Auch wenn die Tourismus-Regionen rund um Hurghada, dem meist besuchten Hotelort der Region, nur wenig von den Unruhen mitbekommen, sind viele Touristen dennoch verunsichert und scheuen sich, eine Reise ans Rote Meer zu buchen.

Viele haben Angst, die Umstände vor Ort könnten sich noch einmal verschlimmern. Der große deutsche Reiseveranstalter FTI startet nun ein besonderes Projekt für alle Ägypten-Liebhaber, die noch unentschlossen sind. Und auch preislich, scheint das ganze keinesfalls unattraktiv zu sein…

Sorglos- Garantie von FTI soll Anzahl der Buchungen wieder steigern

Der Reiseveranstalter FTI hat es sich auf die Fahnen geschrieben, den ausbleibenden Buchungen aufgrund verunsicherter Touristen entgegenzuwirken. FTI richtet sich mit seiner neuen Sorglos-Garantie für Ägypten-Urlauber besonders an diejenigen Touristen, die bislang noch verunsichert sind und aufgrund der ungewissen politischen Zukunft des Landes von einer Buchung absehen. Urlauber, die jetzt noch bis zum 31.Januar 2014 buchen, haben die Möglichkeit, im Winter bis zu 14 Tagen vor Abflugdatum die Reise kostenlos umzubuchen oder zu stornieren.

Im Sommer gilt das kostenlose Umbuchungs- und Stornierungsrecht sogar für bis zu 30 Tage vor Reisebeginn.Auch die Frühbucherfristen wurden speziell für Reisen nach Ägypten verlängert: Sie gelten noch bis zum 31. Oktober. Diese Regelung bezieht sich jedoch ausschließlich auf Pauschalreisen aus dem FTI-Katalog.

diese Urlaubsthemen könnten Sie auch interessieren: